Bundeswirtschaftsminister Altmeier hat die Eckpunkte der sog. „Corona-Soforthilfe“, die in den Medien als „Zuschuss“ titulierten Geldbeträgen, veröffentlicht. Das Programmvolumen beträgt bis zu 50 Mrd. € bei maximaler Ausschöpfung von 3 Mio. Selbständigen und Kleinstunternehmen, die den steuerbaren Zuschuss maximal über „3+2“ Monate erhalten. Nicht verwendete Haushaltsmittel fließen in den Haushalt zurück [vgl. Eckpunkte Papier BMWi vom 23.3.2020].
Ein Unternehmer verkaufte umsatzsteuerpflichtig Computer und Software. Er machte Vorsteuer aus dem Erwerb von Elektronikartikeln von den Zulieferfirmen T und F geltend. Die Waren wurden ihm von der A-AG angeboten, von der er die Waren entweder abholte oder sie von der A-AG direkt an seine Abnehmer verschicken ließ.
Die Gemeinschaftsordnung einer Wohnungseigentümergemeinschaft sah vor, dass eine Vermietung einer Wohnung nur mit Zustimmung des Verwalters erfolgen durfte.
Wirtschaftliche, gesellschaftsrechtliche und andere Gründe zwingen Unternehmen, ihre Organisationsstrukturen einer ständigen Prüfung zu unterziehen und ggf. durch Umwandlung in eine andere Rechtsform anzupassen.